Zehn Irrtümer rund um die E-Rechnung

Die E-Rechnungspflicht steht aktuell im Fokus vieler Unternehmen. Immer wieder gibt es Fragen zu Formaten sowie Pflichten. Wir räumen mit den typischen Irrtümern auf.

Irrtum 1: E-Rechnungen werden erst ab 01. Januar 2028 für alle Unternehmen verpflichtend.

Es gibt verschiedene Übergangsfristen für das Versenden und Empfangen von E-Rechnungen. Dennoch gilt, dass jedes Unternehmen seit dem 01. Januar 2025 in der Lage sein muss, E-Rechnungen zu empfangen.
Zeitplan einsehen  

Irrtum 2: Eine E-Rechnung ist eine Mail mit einem PDF-Anhang.

Bei einer E-Rechnung handelt es sich um eine elektronische Rechnung (E-Rechnung), die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Definition E-Rechnung gem. Beschaffungsamt des BMI

Irrtum 3: E-Rechnungen können nur per E-Mail versendet werden. 

Senden und Empfangen einer E-Rechnung sind in Deutschland nicht geregelt. Die Mindestvorgabe für die Einhaltung der E-Rechnungspflicht in Deutschland ist die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs. Wenn die Geschäftspartner andere Wege für sich definieren, sind diese genauso zulässig. 

Irrtum 4: Anhänge von XRechnungen werden separat verschickt. 

Bei einer E-Rechnung wird nur eine Datei verschickt, die alle Inhalte beinhaltet. Bei einer XRechnung sind die Inhalte als Stream in der Textdatei integriert, die beim Öffnen mit einem Texteditor nicht angezeigt werden. Diese müssen aus der XML-Datei extrahiert werden. 

Irrtum 5: Eine Rechnung im EDIFACT-Format ist keine E-Rechnung. 

EDIFACT – Dateien können weiterhin verwendet werden, wenn diese interoperabel sind. Das bedeutet, dass die EDIFACT-Daten die richtige und vollständige Inhalte nach der Norm EN 16931 vorweisen.  

Irrtum 6: Mit der Einführung der E-Rechnung brauche ich keinen Freigabeworkflow mehr, da die E-Rechnung direkt durch mein ERP-System verarbeitet wird.

Bei der Pflicht zur E-Rechnung geht es nur um die Bereitstellung der Rechnung in einem strukturierten Format. Die Einhaltung weiterer Compliance-Vorgaben, wie z.B. der GoBD, muss weiterhin gewährleistet sein. 

Irrtum 7: Die E-Rechnung braucht nicht mehr revisionssicher archiviert werden, da diese direkt durch das ERP-System verarbeitet wird. 

Vor der Übergabe der E-Rechnung an das ERP-System muss die E-Rechnung, und falls vorhanden auch alle Anlagen, revisionssicher archiviert werden. Es gelten für die E-Rechnungen die Aufbewahrungspflichten aus der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch.  

Irrtum 8: E-Rechnungen können keine Viren enthalten.

Laut der Definition für E-Rechnungen (XML-Datei) können diese auch Anhänge enthalten wie z.B. XSLX-Dateien, die vom Lieferanten übermittelt werden. Diese Anhänge sollten durch Virenscanner geprüft werden, um sicherzustellen, dass diese keine Viren enthalten.

Irrtum 9: Alle PDF-Dateien sind auch E-Rechnungen.

Neben dem XRechnungs-Format, das als XML-Datei versandt wird, kann eine E-Rechnung auch als PDF-Datei gemäß ZUGFeRD-Format erstellt werden. Das ZUGFeRD-Format gilt als hybrides Format, da in einem PDF-Dokument (PDF/A-3-Spezifikation) strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format als Anhang integriert sind. Dieser XML-Anhang enthält ein identisches Abbild der Rechnung im strukturierten Aufbau und mit den Inhalten, die nach E-Rechnungspflicht verlangt werden. 

Die PDF-Datei kann i.d.R. durch übliche PDF-Viewer angezeigt werden. Dieser XML-Anhang muss für die elektronische Verarbeitung extrahiert werden. Der XML-Anhang stellt die E-Rechnung dar, nicht die PDF-Datei. 

Irrtum 10: E-Rechnungen können in Papierform aufbewahrt werden. 

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht am 01. Januar 2025 findet auch eine Neudefinition einer Rechnung statt. Das heißt, die XML-Repräsentation z.B. nach XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format ist die Rechnung. Die Daten wären also beim Ausdruck nicht lesbar im Sinne dieser Definition. Auch die gewandelte Form einer E-Rechnung stellt nicht das Original dar. 
Das Original ist die elektronische Rechnung. Diese und alle Anlagen mussten gemäß GoBD auch vor 2025 schon digital aufbewahrt werden.

Fazit

Nutzen Sie die Chance, um sichtbare Prozessverbesserungen mit der elektronischen Rechnung umzusetzen. Wir beraten und begleiten Sie auf diesem Weg! Die GISA eInvoicing Solution bietet Ihnen eine modular aufgebaute Lösung, die die Rechnungsverarbeitung mit XRechnung und ZUGFeRD entlang der gesamten Prozesskette (Eingang, Verarbeitung, Ausgang) unterstützt und eine hohe Integrationsfähigkeit mitbringt. Sprechen Sie uns an!

Michele Barbato ist seit März 2024 als Senior Consultant im Team Enterprise Information Management der GISA beschäftigt. Er kann auf mehr als 30 Jahre Erfahrung in unterschiedlichen Positionen im ECM-Umfeld bauen. Als Digitalisierungsberater unterstützt Michele Unternehmen bei der erfolgreichen Einführung sowie Weiterentwicklung von ECM- und EIM-Lösungen, wie z.B. digitale Akten, E-Rechnung, Workflows und Wissensmanagement.

Michele Barbato

Autor

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Alle ansehen

Der souveräne Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung: Ein Leitfaden

Der souveräne Arbeitsplatz - ein Arbeitsumfeld, das flexibel, sicher und nachhaltig ist und gleichzeitig die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung stärkt. Wir betrachten die Anforderungen an den souveränen Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung und erläutern, wie er eingerichtet werden kann.

Zum Beitrag

Digitale Souveränität für die öffentliche Verwaltung

Welche Rolle spielt Digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung? Was ist Digitale Souveränität und welche Facetten lassen sich unterteilen? Welche Strategien zur Stärkung der digitalen Souveränität können öffentliche Verwaltungen nutzen?

Zum Beitrag

Open Source Software und digitale Souveränität – Möglichkeiten und Nutzung

Informationstechnologien möglichst selbstbestimmt und transparent zu nutzen – das ist der Grundgedanke von digitaler Souveränität. Wie Open Source Software digitale Souveränität fördern kann, lesen Sie im Beitrag.

Zum Beitrag

Cloudstrategie für die Verwaltung

Die Deutsche Verwaltungscloud-Strategie zielt darauf ab, die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Welche Anforderungen dafür erfüllt werden müssen, lesen Sie im Beitrag.

Zum Beitrag

IT-Trends 2025: Die Zukunft digitaler Technologien

Das Jahr 2025 wird erneut eine Vielzahl von IT-Trends mit sich bringen, die unsere Arbeitsweise spürbar verändern. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Entwicklungen und wie sie unsere Gesellschaft und Wirtschaft prägen werden.

Zum Beitrag
01 05
Alle ansehen

IT-Insider-Wissen für Sie: unser Newsletter.

Wir halten Sie immer up to date. Und schicken Ihnen gern News über unsere Veranstaltungen, aktuellen Projekte oder Tipps aus der Branche.

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten

+49 800 7000585