Druck durch Einbau privater Wallboxen
Eigentlich war geplant, dass wir an dieser Stelle über die Inhalte des Entwurfes berichten. Dieser beinhaltete verbindliche Regelungen zum Anschluss von Anlagen an das deutsche Stromnetz. Dabei beseitigte das Gesetz an einigen Stellen Interpretationsspielräume, sorgte für mehr Verbindlichkeit und damit auch für die Sicherheit unter anderem für die zukünftigen Besitzer von Elektrofahrzeugen, zuhause auch wirklich eine Wallbox anschließen zu können. Denn ohne das Gesetz kann es nach wie vor passieren, dass man sich ein Elektroauto kauft, die Wallbox zu Hause jedoch nicht in Betrieb nehmen darf.
Zugleich beinhaltete der Entwurf Vorgaben, wann und in welchem Rahmen solche Anlagen zur Vermeidung von Netzengpässen gesteuert werden dürfen und wie die Kompensation für diese Eingriffe zu erfolgen hat.
Kommentierung des Gesetzesentwurfs über Weihnachten
Kurz: Der neue SteuVerG-Entwurf sollte mehrere offene Punkte klären und wurde unmittelbar vor Weihnachten an alle Beteiligte zur Kommentierung versendet. Die Frist zur Kommentierung lag zu großen Teilen zwischen Weihnachten und den Heiligen Drei Königen. Eine Zeit, die durch Feiertage und Urlaub geprägt ist. Kommentierungsende war schließlich der 15. Januar.
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Nun erschien überraschend am Sonntag, den 17. Januar, eine Meldung auf dem Twitter-Account des BMWi: Der Entwurf habe nicht die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministers gefunden und werde daher zurückgezogen.
Aus dem Geschehen ergeben sich folgende Deutungsmöglichkeiten:
Der Entwurf wurde tatsächlich mit so heißer Nadel gestrickt, dass er vor der Veröffentlichung nicht mehr intern abgestimmt werden konnte. Angesichts der Relevanz des Themas wäre das ein bedenklicher Verlauf.
In dem Entwurf geht es um die Integration der Mobilitätswende in das deutsche Stromnetz. Sowohl Netzbetreiber als auch die Hersteller von Elektrofahrzeugen haben dabei handfeste Interessen. Nebenbei geht es auch um physikalische Gesetze, die sich keiner Interessenlage unterwerfen. Sollte die Intervention einer der beiden Seiten zu der aktuellen Situation geführt haben, ergibt sich daraus ebenfalls ein nicht unwesentliches Problem.
In diesem Fall wird deutlich, dass die Beteiligten aufgrund ihrer jeweiligen Interessenlage nicht in der Lage sind, einen gemeinsamen Konsens zu finden. Wird dieser Disput nicht schnell beigelegt, drohen nachhaltige Probleme – sowohl für die Mobilitäts- als auch für die Energiewende. Zwei Kernthemen des Bundeswirtschaftsministeriums.
Sollte die Intervention beider Seiten zu dem Ablehnen geführt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Referentenentwurf unter Ausschluss aller Beteiligter erstellt wurde.
Lösungsfindung drängt
Für den weiteren Fortschritt des Themas ist es zwingend erforderlich, schnell eine Lösung für das Thema zu finden – mit weitgehender Akzeptanz aller Seiten und der Berücksichtigung physikalischen Grundgesetze. Letztere orientieren sich nicht an einem Gesetz des BMWi.
Es bleibt also spannend! Sowohl die weitere Entwicklung des Themas als auch die Ursachen für den aktuellen Stand dürften von Interesse sein.