Der Ausschuss Gateway-Standardisierung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sich am 17. September zu seiner zweiten Sitzung zusammengefunden. Grundlegende Aufgabe des Ausschusses ist die Weiterentwicklung der technischen Normen und Standards für die Digitalisierung der Energiewende.
Im Mittelpunkt der jüngsten Ausschusssitzung stand die Technische Richtlinie (TR) 30109-1 v1.1*** in der Version Release Candidate 3. Diese hatte das BMWi zuvor den entsprechenden Behörden und Institutionen zur Zustimmung vorgelegt. Im Anschluss erhielten die Mitglieder des Ausschuss Gateway-Standardisierung die Möglichkeit, das vorliegende Dokument zu kommentieren.
Dabei kamen die Teilnehmer überein, dass die Vorgaben zeitnah fixiert werden sollten, um die Digitalisierung der Energiewende weiter voranzutreiben. Deutlich wurde allerdings auch, dass zahlreiche schriftlich eingereichte Anmerkungen (wie zum Beispiel die Forderung, das hochfrequente Messwerte durch das SMGW nicht minütlich, sondern alle 200ms bereitgestellt werden sollen) des Ausschusses nicht in die Vorlage aufgenommen wurden. Auch weitere Themen wurden nicht in das Dokument durch das BMWI und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingearbeitet jedoch in nachfolgende Stufendokumente eingeordnet. So hinterfragten einige Teilnehmer des Ausschusses die jetzigen technischen Anforderungen hinsichtlich ihrer Zukunftssicherheit mit Blick auf die Themen der weiteren Stufen der Roadmap. Heißt: Mit diesen Themen wird sich der Ausschuss in der weiteren Roadmap auseinandersetzen.
Dies führt allerdings dazu, dass sich zahlreiche Ausschussmitglieder bei der abschließenden Abstimmung enthielten. Die Mehrheit der Teilnehmer jedoch sprach sich dafür aus, das vorliegende Dokument zur weiteren Bearbeitung des Prozesses durch das BMWi freizugeben.
Mit welchen Änderungen ist in der neuen Version zu rechnen?
Die TR 03109-1 v1.1 beinhaltet ein neues Konzept zur Sicherstellung der gesetzlich geforderten Interoperabilität. Dieses Konzept sieht bewusst eine Interoperabilität und keine Austauschbarkeit eines Produktes vor. Dies bedeutet, das die Geräte der einzelnen Hersteller nicht zwingend den gleichen Funktionsumfang aufweisen müssen, realisierte Funktionen jedoch an den Schnittstellen standardisiert sind.
Eine weitere Neuerung: Die Interoperabilität wird als Reifeprozess und nicht als statischer Zustand definiert, wobei der Reifegrad der Smart-Meter-Gateways immer dem der Technischen Richtlinie im Rahmen der Weiterentwicklung nachfolgen wird.
Weiterhin existieren in der neuen Technischen Richtlinie Vorgaben bzw. Präzisierungen für die Tarifanwendungsfälle 1, 2, 6, 7, 9, 10 und 14. Die für die Tarifanwendungsfälle 9 und 10 definierte Empfangsperiode von 60s wurde von vielen Teilnehmern in der Diskussion als zu lang eingeschätzt. Forderungen einer Auflösung der übertragenen Werte von 5Hz (alle 200ms) wurden in diesem Zusammenhang mehrfach thematisiert.
Ebenfalls neu ist der Netzwerkdiagnoseservice. Dieser soll zukünftig das Monitoring eines einzelnen Gerätes um Funktionen ergänzen, die eine Überwachung der Gateway-Netzanbindung unterstützen. Erste Ansätze, die die Umsetzung auf verschiedenen Wegen erlaubt, sind in der TR bereits beschrieben. Grundsätzlich ist die Implementierung jedoch optional.
Ein weiterer spannender Punkt ist die Verschiebung des gesamten Kapitels 7 (Lebenszyklus des SMGW) in eine Anlage zur TR, welche aktuell lediglich informatorischen Charakter besitzt. Hier geht es konkret um die Frage, ob es funktionstüchtige demontierte Smart Meter Gateways geben darf oder ob diese mit dem Demontageprozess lediglich dem Entsorgungsprozess zugewiesen werden dürfen.
Wie geht es weiter?
Nach der Zustimmung des Ausschusses wird das BSI nun die notwendigen Schritte beschreiten, damit die TR 03109-1 in der Version 1.1 noch im Laufe diesen Jahres Gültigkeit erfährt. Damit kann sie wichtige Vorgaben für die Weiterentwicklung der SMGW erfüllen.
***Was ist die TR 03109-1?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt die Inhalte der Technischen Richtlinie 03109-1wie folgt: „Teil 1 der Technischen Richtlinie TR-03109 beinhaltet die funktionalen Anforderungen, die ein Smart-Meter-Gateway mindestens erfüllen muss. Das Dokument ist in die drei Themenbereiche LMN, HAN und WAN untergliedert und definiert für diese Bereiche detaillierte technische Vorgaben. Darüber hinaus werden interne, logische Abläufe (beispielsweise die Tarifierung anhand von Regelwerken, Zusammenspiel zwischen Gateway und Sicherheitsmodul) weiter ausgeführt.“
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