Mit der Festlegung der Bundesnetzagentur (Beschlusskammer 6) für den beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) muss spätestens ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein.
Hintergrund
Die Verpflichtung, den Wechsel des Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden durchzuführen, basiert auf der EU-Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt (EU-Richtlinie 2019/944). Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Energiemarkt effizienter, kundenfreundlicher und flexibler zu gestalten. Um dies umzusetzen, müssen die nationalen Energiemärkte und die dahinterstehenden Systeme entsprechend vorbereitet werden. Dazu gehören der Aufbau und die Implementierung eines Systems, das den nahtlosen und schnellen Wechsel ermöglicht.
Implementierungsfrist bis zum 4. April 2025
Für die Umsetzung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen, die für einen reibungslosen 24-Stunden-Wechsel nötig sind, gibt es bis zum 4. April 2025 eine Implementierungsfrist. Netzbetreiber, Lieferanten und Marktakteure müssen bis dahin die entsprechenden Systeme anpassen und sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Dies umfasst IT-Lösungen, Datenaustauschverfahren und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Möglichkeit eines schnellen Lieferantenwechsels garantieren. Es handelt sich also um eine Vorbereitungszeit, um die neuen Systeme flächendeckend zu etablieren und zu testen, sodass bis Ende 2025 alle Prozesse stabil und funktionstüchtig sind.
Verpflichtender Start ab 1. Januar 2026
Die Frist ab dem 1. Januar 2026 markiert den Zeitpunkt, ab dem der 24-Stunden-Wechsel verpflichtend in der Praxis umgesetzt werden muss. Das bedeutet, dass spätestens ab diesem Datum alle Stromkunden tatsächlich in der Lage sein müssen, ihren Lieferanten binnen 24 Stunden zu wechseln.
Welche Auswirkungen hat das auf die Energiemarktakteure?
Die neuen regulatorischen Vorgaben bringen umfangreiche Neuerungen für die Marktrollen am deutschen Energiemarkt mit. Teilweise Jahrzehnte gelebte und etablierte Prozesse in der Marktkommunikation erleben umfassende Veränderungen. Diese sind nicht nur in den entsprechenden Softwarelösungen anzupassen, auch auf die Organisation der jeweiligen Energieversorgungsunternehmen haben diese Auswirkungen.
Neben der Einführung neuer Prozesse wie z.B. der Identifikation der Marktlokations-ID (MaLo-ID) werden bestehende Abläufe neu strukturiert, modularisiert und mit stark geänderten zeitlichen Fristen versehen.
Es werden sogenannte vorgelagerte Prozesse implementiert, die auch auf eine entsprechende Datenqualität in den relevanten IT-Systemen voraussetzen. Dadurch soll für die Endkunden ein Lieferantenwechsel im Bereich Strom innerhalb 24 Stunden an jedem Werktag gewährleistet werden.
Insbesondere für die Marktrolle Netzbetreiber ergibt sich durch den Wegfall der Stammdatensynchronisation eine signifikante Veränderung, da die Rolle des Stammdatenverteilers entfällt und die Übermittlung der Daten künftig durch den Verantwortlichen erfolgt.
Schwerpunkte der prozessualen Änderungen
- Malo-ID mit zentraler Bedeutung: Identifikation Malo-ID, vorgeschalteter Identifikationsprozess innerhalb von zwei Stunden
- Keine rückwirkenden An- und Abmeldungen – Schließung von Zuordnungslücken nur in die Ersatz- oder Grundversorgung (EoG) durch den Netzbetreiber möglich; Wegfall rückwirkender An- und Abmeldungen, um Kunden mit konventioneller Messtechnik nicht besser zu stellen.
- Massiver Anstieg kurzfristiger Belieferungen zu erwarten (Grundversorgung)
- Fristenverkürzungen im Lieferantenwechsel, z.B.: Lieferbeginn von acht auf einen Wochentag. Die Fristen für Lieferantenwechsel und Einzug sind gleich. „Du kannst heute für morgen abmelden“ (nicht rückwirkend) und „Du kannst heute für übermorgen anmelden“
- Nur noch synchrone Bilanzierung bei allen Profilverfahren (Wegfall asynchrone Bilanzierung)
- Einheitlicher neuer Zuordnungsprozess, Entfall der Unterscheidung zwischen Lieferantenwechsel und Einzug/Auszug
- Sternförmige Stammdatenverteilung vom Verantwortlichen zu den anderen Marktrollen (Wegfall des Netzbetreibers als Datendrehscheibe) & zeitversetzte Datenübermittlung
Unsere Handlungsempfehlungen
Fangen Sie jetzt an! Um alle Anpassungsnotwendigkeiten Ihrer Prozesse und IT-Systeme zu kennen und letztlich die Anforderungen fristgerecht umsetzen zu können, ist es wichtig, bei diesem Thema keine Zeit zu verlieren.
- Starten Sie zeitnah in Ihrem Unternehmen die Betrachtung der Veränderungen auf ihre Kernaufgaben im Rahmen der Marktkommunikationsprozesse!
- Unterschätzen Sie nicht die vorhandenen Komplexitäten – werfen Sie dabei einen Blick auf Ihre gesamte Organisation, wie z.B. Auswirkungen im Rahmen der gesamten Kundenprozesse!
- Nutzen Sie die Vorgaben und Empfehlungen des BDEW (z.B. bestimmte Marktprozesse zum Umstellungszeitraum zu reduzieren), um das komplexe Einführungsszenario Anfang April 2025 beherrschen zu können!
Sie benötigen Unterstützung?
GISA berät Sie umfassend zu allen relevanten Aufgabenfeldern und unterstützt Sie mit wichtigen Impulsen bei der Konzeption für die Umsetzung in prozessualer und technischer Sicht. Zudem kümmern sich unsere IT-ExpertInnen ebenso um die notwendigen Anpassungen in Ihren IT-Systemen.
Sprechen Sie uns an!