Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist im Lohn- und Gehaltsbereich seit längerer Zeit immer wieder ein Thema. Konkret handelt es sich dabei um die digitale Information der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit der Versicherten. Heißt: ein digitaler Ersatz des gelben Scheins.
Mithilfe des Verfahrens müssen Arbeitgeber in Zukunft online abgleichen, ab wann und wie lange ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Auf diese Weise soll zukünftig das fristgerechte Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sichergestellt werden.
Pilotverfahren für technisch ausgestattete Arbeitnehmer gestartet
Zum 1. Januar 2022 ist nun ein gesetzliches Pilotverfahren zur eAU gestartet. In diesem sollen Arbeitgeber das neue Verfahren zunächst testen und AU-Daten digital abrufen, bevor das elektronische Meldewesen am 1. Juli 2022 für alle Beteiligten verpflichtend eingeführt wird.
Ursprünglich sollte die Übermittlung der eAU von Arztpraxen zu Krankenversicherungen bereits 2021 beginnen, jedoch konnte bis dahin nicht in allen Praxen die notwendige technische Ausstattung sichergestellt werden. Ein großer Teil der Ärztinnen und Ärzte sind deshalb nun seit 1. Januar in die Pilotphase eingebunden, die bis Juli andauern soll. Bis dahin soll auch die Bereitstellung aller Software-Voraussetzungen flächendeckend abgeschlossen sein.
Was bedeuten die Änderungen mit Blick auf SAP HCM?
Speziell im Hinblick auf mögliche Anpassungen im HCM-System lässt sich sagen, dass auf Unternehmen hier zunächst keine großen Änderungen zukommen. SAP hat bis zum Jahreswechsel alle notwendigen Komponenten zur Verfügung gestellt.
Für den Datenaustausch nutzt SAP den bestehenden B2A Manager. Sollte die Abfrage der eAU über ein externes Zeiterfassungssystem laufen, müssen sich die Hersteller der Systeme bei der ITSG zertifizieren lassen oder die Abwesenheiten müssen tagesgenau vom Zeiterfassungssystem in das SAP HCM übertragen werden.
Fragen, mit denen sich Unternehmen jetzt vielmehr beschäftigen sollten: Wie sehen die eigenen Prozesse im Lohn- und Gehaltsbereich aktuell aus? Sind hierbei Anpassungen erforderlich – werden beispielsweise zusätzliche Abwesenheiten benötigt? Prüfen Sie in dem Zuge auch, wie lange Krankmeldungen im Umlauf sind bzw. wie viel Zeit Sie benötigen, um Krankmeldungen im System zu hinterlegen.
Der aktuelle Weg sieht vor, dass die Abfrage ungefähr ab dem dritten Tag nach Krankheitseintritt erfolgen soll. Danach bekommt der abgefragte Mitarbeiter oder die abgefragte Mitarbeiterin über einen gewissen Zeitraum vorerst eine Abrufsperre. Die abgefragten Zeiten werden dann mit den eingegebenen verglichen und stimmen im Idealfall überein. Ist dies nicht der Fall, muss der Sachbearbeiter oder die Sacharbeiterin aktiv werden.
Sind bei Ihnen Fragen rund um das Thema elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung offengeblieben? Kommen Sie gern auf uns zu!
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